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Anerkennungspraktikum

Mit besonderen Menschen in den Beruf starten

Sowohl für Heilerziehungspfleger*innen als auch für Arbeitserzieher*innen und damit verwandte Berufsgruppen gibt es im Anschluss an eine zweijährige, theoretische Ausbildung in einer Schule des Sozialwesens das sogenannte Anerkennungsjahr.

Du willst Fakten?
Hier sind sie

Mindestabschluss
abgeschlossene theoretische Ausbildung

Wie viel?

1802 €
im Monat
    Ab wann?
    sofort
    30
    Tage
    Urlaub
    Wie lange?
    1 Jahr

    Rahmenbedingungen

    Nach Abschluss deiner schulischen Ausbildung erhältst du deine staatliche Anerkennung nach dem einjährigen Berufspraktikum. Dieses kannst du in verschiedenen Einrichtungen des Sozialwesens absolvieren.

    Anerkennungspraktikanten aus dem Bereich Arbeitserziehung werden in der Regel im Atelier eingesetzt. Dort erhältst du eine Vielzahl an Möglichkeiten, dich in deinem neuen Beruf auszuprobieren und dein neues Wissen mit einzubringen.

    Bewerbungsunterlagen

    • ausgefüllter Lebenslauf zur Bewerbung
    • Kopien von Schul- und Ausbildungszeugnissen

    Unterlagen für die Fachschulen können davon abweichen. Bitte erkundige dich dort über die jeweiligen Anforderungen.

    Unsere Kooperationspartner findst du unter folgenden Links:

    Ihre Kontaktperson
    Isabel Schwöbel

    Oder bewirb dich unter:
    bewerbung@hwbv.de

    Hast du noch Fragen?

    Dann freue ich mich über deine Kontaktaufnahme:
    isabel.schwoebel@hwbv.de
    07254-7 10 95 16

    Thomas Weiler

    „Heimat ist da, wo ich glücklich bin.
    Hier habe ich neue Freunde gefunden, mit denen ich z. B. in Urlaub fahre.“

    Bewohner
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